Untervermieten von Teilen der Wohnung erlaubt: BGH gibt Berliner Mieter recht

Mieter dürfen grundsätzlich Teile ihrer Wohnung untervermieten, um damit die anfallenden Mietkosten zu verringern. Das sei als berechtigtes Interesse zu werten und damit zulässig, bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Es sei außerdem nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann eine Dreizimmerwohnung in Berlin aus beruflichen Gründen weitergenutzt, nachdem er privat mit seiner Familie in eine Doppelhaushälfte umgezogen war. Einige Zeit später bat …