Bundesgerichtshof: Wohnung darf in Teilen untervermietet werden

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Berliner Fall
Wie viele halb legale Untervermietungen es tatsächlich in Berlin gibt, weiß wohl niemand. Ein Mann, der bei seinem Vermieter um eine solche Erlaubnis gebeten hatte, darf jetzt offiziell untervermieten. Allerdings erst nach längerem Rechtsweg.
Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seine Wohnung untervermieten, um damit einen Teil seiner Kosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Eine solche Untervermietung sei ein berechtigtes Interesse und damit zulässig, hieß es …